AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Sturhan EDVBeratung und Vertriebs GmbH & Co. KG, Engerstraße 50, 32051 Herford erfolgen ausschließlich auf Basis dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten für sämtliche auch künftige geschäftliche Beziehungen, insbesondere Lieferungen, Leistungen und sonstige Rechtsgeschäfte zwischen uns und unseren Kunden. Es gelten ausschließlich unsere Liefer und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf diese Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind.

2. Vertragsabschluss

1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die in Prospekten, Preislisten, Katalogen, Rundschreiben und sonstigen Drucksachen oder in den zum Angebot gehörigen Unterlagen enthaltenen Angaben, wie insbesondere Abbildungen, Beschreibungen, technische Daten und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich. Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Herstellerprospekten wird keine Haftung übernommen. Technische Änderungen bleiben vorbehalten. Etwaige Abweichungen sind dementsprechend hinzunehmen, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.

2. Telefonisch erteilte Aufträge sind für den Kunden verbindlich. Für uns tritt die Bindung mit schriftlicher Auftragsbestätigung ein. Auf die Auftragsbestätigung kann bei sofortiger Liefermöglichkeit verzichtet werden. Beanstandungen der Auftragsbestätigung sind innerhalb von drei Arbeitstagen nach Zugang zulässig. Beanstandungen haben schriftlich zu erfolgen. Bei Preis und Kostenerhöhungen zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Liefertermin sind wir berechtigt, eine entsprechende Preisberichtigung vorzunehmen, und zwar gelten die jeweils gültigen Preise, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin ein Zeitraum von mehr als 4 Wochen liegt.

3. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

4. Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform HerfordMinden Dorff GmbH & Co. KG, Krellstr. 68, 32584 Löhne zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung bei Creditreform erhalten Sie in dem ausführlichen Merkblatt CreditreformInformationen gem. Art. 14 EUDSGVO oder unter ww.creditreform.de/Herford/EUDSGVO “

3. Preise, Preisänderungen

1. Die Preise verstehen sich zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, ohne irgendwelche Abzüge.

2. Die Preise für gelieferte Ware schließen Fracht und Verpackung nicht mit ein. Bei Serviceleistungen wird die Leistung nach Zeit und Aufwand berechnet, wobei Arbeits und Fahrzeit sowie der Verbrauch von Bauteilen und Materialien ebenfalls mit umfasst ist.

3. Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 4 Wochen liegen, gelten unsere zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise.

4. Die Zahlungen sind vom Besteller an unseren Geschäftssitz ohne Abzüge zu leisten. Bei Teillieferungen, hat die Zahlung entsprechend dem Umfang der Lieferung zu erfolgen.

5. Rechnungen sind spätestens innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig, sofern dem Kunden nicht ein Zahlungsziel eingeräumt wird. Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug, behalten wir uns vor, weitere Lieferungen ganz oder teilweise abzulehnen oder Vorkasse auf weitere Lieferungen zu verlangen.

6. Soweit bei früheren Geschäften andere Zahlungsweisen akzeptiert wurden, sind diese für neue Aufträge nicht gültig. Bei Zahlung durch Wechsel ist ein Skonto nicht möglich, Spesen und Steuern gehen zu Lasten des Kunden.

7. Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung, Montage, Inbetriebnahme oder Annahme der Lieferung verzögert werden, soweit die Verzögerung nicht unangemessen lang ist. Es ist unzulässig, Zahlungen wegen von uns nicht anerkannten Gegenforderungen des Bestellers zu kürzen, zurückzuhalten oder mit diesem aufzurechnen. Dies gilt auch dann, wenn unwesentliche Teile fehlen, aber dadurch der Gebrauch der Lieferung nicht unmöglich wird, oder wenn sich an der Lieferung Nacharbeiten als notwendig erweisen. Die Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt stets nur zahlungshalber.

8. Zahlungsverzug tritt bei Zielüberschreitung ohne Mahnung ein. In diesem Fall hat der Besteller einen Zins zu zahlen, der mindestens 6 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank liegt .Die Zinsen sind sofort fällig. Durch die Leistung von Verzugszinsen wird die Verpflichtung zur vertragsmäßigen Zahlung nicht aufgehoben.

9. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

10. Unsere Arbeitszeiten sind von 07.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Wir erheben außerhalb dieser Zeiten folgende Stundenlohnzuschläge: Von 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr 25%, zwischen 20.00 Uhr und dem folgenden Werktag (MoFr) 50%. Samstags von 07.00 Uhr bis 16.00 Uhr 25%, ab 16.00 Uhr 50%. An Feiertagen von 07.00 Uhr bis 16.00 Uhr 100%, darüber hinaus 150%.

4. Lieferzeiten

1. Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind indes unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.

2. Sollte sich die Auslieferung der Ware verzögern, so kann uns der Kunde eine Nachfrist von 6 Wochen setzen. Für die Einhaltung dieser Nachfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware. Eine Konventionalstrafe für verspätete Lieferung bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Sie kann nur geltend gemacht werden, soweit die Verspätung durch uns verschuldet wurde. Der Anspruch auf eine Konventionalstrafe entfällt, wenn dem Besteller auf Aufforderung durch Ersatzlieferung unverzüglich ausgeholfen wurde.

5. Rechte bei Mängeln, Haftung

1. Die Produkte werden frei von Fabrikations und Materialmängeln geliefert; die Frist für die Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung der Produkte. Wenn der Kunde Verbrauchergemäß § 13 BGB ist, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

2.Sofern Betriebs oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den original Spezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der Produkte, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.

3. Mängelrügen bei erkennbaren Mängel müssen uns gemäß §377 HGB unverzüglich, höchstens jedoch fünf Werktage nach Ablieferung der Ware zugehen, bei nicht erkennbaren Mängel spätestens innerhalb von fünf Werktagen ab Erkennbarkeit. Bei Transportschäden hat dies innerhalb von drei Werktagen zu geschehen. Mängelrügen die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Verstößt der Käufer gegen seine Pflicht der rechtzeitigen Überprüfung der Ware und Anzeige der Mängelrüge, hat er keine Ansprüche auf  Schadensersatz und Nacherfüllung. Das Recht auf Rücktritt und Minderung entfällt.

4. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte einen Mangel aufweisen, verlangen wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten das: a)das mangelhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an uns geschickt wird. b) der Käufer das mangelhafte Teil bzw. Gerät bereit hält und einer unserer Servicetechniker zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen.
Falls der Käufer verlangt, dass Nachbesserungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei ausgetauschte Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standardsätzen zu bezahlen sind.

5. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder von Vertrag zurücktreten.

6. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

7. Ansprüche wegen vorliegender Mängel gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

8. Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung einschl. unerlaubter Handlung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Körper. und Gesundheitsschäden vorliegt.

9. Software wird grundsätzlich zu den Garantie und Haftungsbedingungen des Softwareherstellers angeboten und verkauft. Ansprüche jeglicher Art sind daher ausschliesslich an den Softwarehersteller oder des rechtlichen Vertreters direkt zu stellen. Für Softwareeigenschaften, Funktionen und Zweckerfüllung von Softwareprodukten kann keinerlei Gewährleistung und Haftung übernommen werden.

10. Bei Verlust von Daten oder Beschädigungen von Datenträgermaterial beschränkt sich unsere Haftung auf den Materialwert der Datenträger und umfasst somit insbesondere nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verloren gegangener Daten. Wir haften nicht für Schäden, die nicht am Lieferungsgegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Der Ausschluss gilt insbesondere auch für Ansprüche wegen Verschulden bei Vertragsabschluss.

11. Für Verbrauchsgüterkäufe gilt folgendes: a) hat der gelieferte Gegenstand nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder Eigenschaft, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers erwarten kann, leisten wir grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Sache. Mehrfache Nachlieferung ist zulässig. Diese Beschränkungen beziehen sich nicht auf Schadenersatzansprüche die nach den gesetzlichen Mängelgewehrleistungsvorschriften gelten gemacht werden können.

12. Bei Videokameras, Videoüberwachung hat der Kunde den gesetzlichen Vorschriften für Videoaufnahmen und Videoüberwachung genüge zu tragen.

6. Eigentumsvorbehalt

1. Verkaufte Gegenstände, insbesondere auch Software, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Der Kunde darf über diese Vorbehaltsware nicht verfügen, weder durch Verkauf, Verleih oder in sonstiger Weise.

2. Der Kunde darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Der Kunde hat Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware uns sofort mitzuteilen.

3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf unsere Kosten zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor. Sollten wir im Einzelfall dem Kunden den Weiterverkauf der Vorbehaltsware gestatten, tritt der Kunde schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab.

7. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Auf die Vertragsbeziehungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist der Sitz der Firma Sturhan EDVBeratung und Vertriebs GmbH & Co. KG

Herford, Juli 2022

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